Artikel anhören
Antippen zum Starten

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind das Fundament deines Geschäftsbetriebs. Sie regeln, was passiert, wenn ein Kunde nicht zahlt, wenn eine Lieferung zu spät kommt oder wenn jemand vom Vertrag zurücktreten will. Trotzdem haben laut einer Umfrage des DIHK rund 35 % aller kleinen und mittleren Unternehmen entweder gar keine AGB oder nutzen seit Jahren veraltete Vorlagen aus dem Internet. Die Folge: AGB-Abmahnungen, unwirksame Klauseln und null Schutz im Streitfall.

Dieser Artikel zeigt dir, ob du als Unternehmen AGB brauchst, was sie enthalten müssen, welche Klauseln verboten sind und wie du rechtssichere AGB erstellst, die tatsächlich schützen, ohne dass du 5.000 Euro an einen Anwalt zahlen musst.

Braucht dein Unternehmen AGB?

Kurze Antwort: Es gibt keine gesetzliche AGB-Pflicht. Du kannst dein Unternehmen vollkommen legal ohne AGB betreiben. Aber: Ohne AGB gelten die gesetzlichen Regelungen, und die sind fast immer kundenfreundlicher als das, was du dir wünschst.

Ohne AGB: Dein Kunde hat 3 Jahre Gewährleistung (statt der 1 Jahr, die du per AGB auf gebrauchte Ware reduzieren könntest). Deine Haftung ist unbegrenzt. Gerichtsstand ist der Wohnort des Kunden (nicht dein Firmensitz). Es gelten die gesetzlichen Zahlungsfristen (30 Tage Verzug), nicht deine gewünschten 14 Tage.

Mit AGB: Du kannst die Gewährleistung einschränken (im B2B-Bereich auf 1 Jahr), die Haftung begrenzen (auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz), den Gerichtsstand an deinen Firmensitz verlegen (im B2B-Bereich), Zahlungsbedingungen definieren und Eigentumsvorbehalt vereinbaren.

Fazit: AGB sind nicht Pflicht, aber ohne sie lässt du Schutz auf dem Tisch liegen, den du haben könntest. Für jeden Unternehmer, der regelmäßig mit Kunden arbeitet, ob Onlineshop, Dienstleister oder Handwerksbetrieb, sind AGB eine strategische Notwendigkeit.

AGB sind keine Formalität. Sie sind dein Schutzschild. Aber nur, wenn sie korrekt formuliert und rechtswirksam einbezogen sind.

Was rein muss und was verboten ist

Pflichtinhalte je nach Geschäftsmodell

Die konkreten Inhalte deiner AGB hängen von deinem Geschäftsmodell ab, aber bestimmte Klauseln sind branchenübergreifend sinnvoll:

Geltungsbereich: Für wen gelten die AGB? Nur für Unternehmer (B2B)? Auch für Verbraucher (B2C)? Diese Unterscheidung ist entscheidend, denn im B2C-Bereich gelten deutlich strengere Regeln für unwirksame Klauseln.

Vertragsschluss: Wann kommt ein Vertrag zustande? Bei einem Onlineshop durch Bestellung und Auftragsbestätigung? Bei einem Dienstleister durch Annahme des Angebots? Eine klare Regelung verhindert Missverständnisse.

Preise und Zahlung: Welche Preise gelten (brutto/netto)? Wann ist die Zahlung fällig (sofort, 14 Tage, 30 Tage)? Welche Zahlungsmittel akzeptierst du? Was passiert bei Zahlungsverzug?

Lieferung und Leistung: Welche Lieferzeiten gelten? Was passiert bei Verzögerungen? Bei Dienstleistern: Welche Leistung wird erbracht und welche nicht?

Gewährleistung: Im B2B-Bereich kannst du die Gewährleistung auf 1 Jahr reduzieren. Im B2C-Bereich bleibt es bei 2 Jahren (gesetzlich), du kannst bei gebrauchten Waren auf 1 Jahr verkürzen.

Haftungsbeschränkung: Die Haftungsbeschränkung ist eine der wichtigsten Klauseln. Du kannst die Haftung für leichte Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzen. Aber: Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden kann nie ausgeschlossen werden.

Eigentumsvorbehalt: Die Ware bleibt dein Eigentum, bis der Kaufpreis vollständig bezahlt ist. Standard im B2B-Geschäft und unverzichtbar, wenn du auf Rechnung lieferst.

Unwirksame Klauseln: Die größten Fallen

Bestimmte Klauseln sind per Gesetz unwirksam, auch wenn sie in deinen AGB stehen. Die häufigsten Fehler:

Pauschalschadenersatz ohne Nachweismöglichkeit: Eine Klausel wie „Bei Stornierung wird eine Pauschale von 50 % des Auftragswertes fällig" ist unwirksam, wenn der Kunde nicht die Möglichkeit hat nachzuweisen, dass der tatsächliche Schaden geringer war.

Haftungsausschluss für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit: Komplett unwirksam. Immer. Ohne Ausnahme.

Zu kurze Mängelrügefrist: Im B2C-Bereich ist eine Frist unter 2 Jahren (bei Neuwaren) unwirksam. Im B2B-Bereich sind sehr kurze Rügefristen (unter 7 Tagen) riskant.

Einseitiges Änderungsrecht: Eine Klausel wie „Wir behalten uns vor, diese AGB jederzeit zu ändern" ist im B2C-Bereich unwirksam. AGB-Änderungen erfordern eine erneute Einbeziehung und Zustimmung.

Abtretungsverbot für Verbraucher: Du kannst Verbrauchern nicht verbieten, ihre Ansprüche abzutreten.

Katharina Vranic
Steuerlich optimal aufgestellt?
Lass uns in 30 Minuten deine Steuersituation durchgehen und die größten Hebel finden.
Termin buchen

AGB Onlineshop vs. Dienstleister

AGB für den Onlineshop

Ein AGB Onlineshop hat besondere Anforderungen, die sich aus dem Fernabsatzrecht ergeben. Das Widerrufsrecht von 14 Tagen muss korrekt belehrt werden (Widerrufsbelehrung als separates Dokument). Die Bestellübersichtsseite muss klar zeigen, dass der Klick auf den Bestell-Button eine Zahlungspflicht auslöst (§ 312j BGB). Lieferzeiten müssen verbindlich angegeben werden. Versandkosten müssen vor Abschluss der Bestellung transparent sein.

Zusätzlich brauchst du als Onlineshop-Betreiber ein Impressum (§ 5 TMG) und eine Datenschutzerklärung (DSGVO). Fehlt eines davon, riskierst du Abmahnungen, die schnell 1.500 bis 3.000 Euro kosten. Mehr zum Datenschutz findest du in unserem DSGVO-Leitfaden.

AGB für Dienstleister

AGB für Dienstleister unterscheiden sich erheblich von Shop-AGB. Der Fokus liegt auf Leistungsbeschreibung, Mitwirkungspflichten des Kunden, Abnahme, Vergütung und Nutzungsrechten (bei kreativen Dienstleistungen). Wichtige Klauseln sind:

Leistungsumfang und Abgrenzung: Was gehört zur vereinbarten Leistung? Was nicht? Was kostet extra? Je klarer du das definierst, desto weniger Streit gibt es später.

Mitwirkungspflichten: Der Kunde muss Informationen liefern, Zugang gewähren oder Material bereitstellen. Wenn er das nicht tut, verzögert sich deine Leistung, aber du trägst nicht die Schuld.

Nutzungsrechte: Bei Agenturen, Designern und Beratern: Gehen die Nutzungsrechte an erstellten Werken auf den Kunden über? Unbeschränkt oder eingeschränkt? Sofort oder erst nach vollständiger Zahlung?

AGB richtig einbeziehen

Die besten AGB nützen nichts, wenn sie nicht wirksam in den Vertrag einbezogen sind. Die AGB-Einbeziehung ist einer der häufigsten Fehler, und sie macht deine gesamten AGB unwirksam.

Voraussetzungen für wirksame Einbeziehung

Im B2B-Bereich: Es reicht ein deutlicher Hinweis auf die AGB vor oder bei Vertragsschluss, plus die Möglichkeit, von den AGB Kenntnis zu nehmen (z. B. als Anhang zum Angebot oder Link auf der Website). Stillschweigende Einbeziehung durch Handelsbrauch ist unter Kaufleuten möglich.

Im B2C-Bereich: Der Kunde muss vor Vertragsschluss ausdrücklich auf die AGB hingewiesen werden und die Möglichkeit haben, sie in zumutbarer Weise zur Kenntnis zu nehmen. Im Onlineshop: Checkbox „Ich habe die AGB gelesen und akzeptiere sie" vor dem Bestellbutton, mit Link zu den vollständigen AGB. Per E-Mail: AGB als PDF-Anhang zum Angebot.

Was nicht reicht: AGB auf der Rückseite der Rechnung (zu spät, der Vertrag ist schon geschlossen). AGB nur auf der Website, ohne Hinweis im Bestellprozess. AGB in unlesbarer Schriftgröße (unter 8 Punkt ist riskant). AGB in einer Sprache, die der Kunde nicht versteht.

Kollision von AGB

Was passiert, wenn beide Vertragsparteien eigene AGB verwenden und diese sich widersprechen? Im deutschen Recht gilt die Theorie der Kongruenzgeltung: Nur die Klauseln, die in beiden AGB übereinstimmen, werden Vertragsbestandteil. Für alles andere gelten die gesetzlichen Regelungen. Deswegen solltest du in deinen AGB eine Abwehrklausel aufnehmen: „Entgegenstehende oder abweichende AGB des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ausdrücklich schriftlich zu."

AGB erstellen lassen: Kosten

Du hast drei Optionen, um AGB zu erstellen:

Option 1: AGB-Generator

Ein AGB-Generator erstellt automatisiert AGB basierend auf einem Fragebogen. Kosten: 0 bis 100 Euro. Vorteil: Schnell und günstig. Nachteil: Standardtexte, die nicht auf dein Geschäftsmodell zugeschnitten sind. Für einfache Geschäftsmodelle (einfacher Onlineshop, standardisierte Dienstleistung) kann das reichen. Für komplexe B2B-Geschäfte oder SaaS-Produkte nicht.

Option 2: AGB-Vorlage anpassen

Du nimmst ein AGB-Muster oder eine AGB-Vorlage von einer Branchenvereinigung (z. B. IHK, Handwerkskammer) und passt sie an. Kosten: 0 Euro für die Vorlage + eigener Zeitaufwand. Vorteil: Branchenspezifisch, guter Ausgangspunkt. Nachteil: Du musst selbst wissen, was du änderst und was nicht. Fehler sind teuer.

Option 3: AGB vom Anwalt erstellen lassen

Ein spezialisierter AGB-Anwalt erstellt maßgeschneiderte AGB für dein Unternehmen. Kosten: 800 bis 3.000 Euro für die Ersterstellung, 300 bis 1.000 Euro für eine jährliche Überprüfung. Vorteil: Rechtssicher, auf dein Geschäftsmodell zugeschnitten, abmahnsicher. Nachteil: Teurer als die anderen Optionen.

Meine Empfehlung: Wenn dein Jahresumsatz unter 50.000 Euro liegt und du ein einfaches Geschäftsmodell hast, reicht ein guter AGB-Generator. Ab 50.000 Euro Umsatz oder bei B2B-Geschäften mit höheren Streitwerten lohnt sich der AGB-Anwalt. Die 1.500 Euro Investition amortisieren sich mit der ersten vermiedenen Abmahnung. Vergiss auch nicht die Haftungsrisiken, die ohne AGB auf dich als Geschäftsführer zurückfallen können, wie in unserem Artikel zur GF-Haftung erläutert.

Und unabhängig davon, welchen Weg du wählst: Lass deine AGB mindestens einmal im Jahr prüfen. Das Vertragsrecht ändert sich laufend, neue Gerichtsentscheidungen können bisher wirksame Klauseln kippen. Eine jährliche AGB-Prüfung kostet 300 bis 500 Euro und schützt dich vor Abmahnungen, die ein Vielfaches kosten.

Dein nächster Schritt: Hol deine AGB raus (oder stelle fest, dass du keine hast) und prüfe sie gegen die Punkte in diesem Artikel. Sind alle Pflichtinhalte enthalten? Gibt es unwirksame Klauseln? Ist die Einbeziehung korrekt? Wenn du dir unsicher bist, buche ein kostenloses Erstgespräch. Wir schauen uns deine Vertragssituation an und empfehlen dir den passenden nächsten Schritt, ob AGB-Check, Gründungs-Checkliste oder eine umfassende Finanzplanung für Gründer.

Häufige Fragen

Braucht mein Unternehmen eigene AGB?

Gesetzlich sind AGB keine Pflicht, aber dringend empfehlenswert. Ohne AGB gelten die gesetzlichen Regelungen — die sind oft nachteilig für den Unternehmer. Besonders im E-Commerce, bei wiederkehrenden Geschäftsbeziehungen und bei B2B-Verträgen schützen AGB vor Streitigkeiten und schaffen klare Spielregeln.

Was muss in AGB enthalten sein?

Die wichtigsten Klauseln betreffen: Geltungsbereich, Vertragsschluss, Preise und Zahlungsbedingungen, Lieferung und Leistung, Gewährleistung und Haftung, Widerrufsrecht (B2C), Eigentumsvorbehalt, Datenschutzhinweis und Gerichtsstand. B2C-AGB unterliegen strengeren Regeln als B2B-AGB.

Kann ich AGB-Vorlagen aus dem Internet verwenden?

Vorsicht: Generische AGB-Vorlagen sind oft veraltet, nicht branchenspezifisch und können unwirksame Klauseln enthalten. Unwirksame AGB-Klauseln können abgemahnt werden — das kostet schnell 1.000–3.000 Euro pro Abmahnung. Eine anwaltliche Prüfung oder Erstellung kostet 500–2.000 Euro und ist langfristig günstiger.