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Du hast ein gutes Jahr hinter dir, deine GmbH hat Gewinn erwirtschaftet — und jetzt willst du dir etwas davon auszahlen. Die Gewinnausschüttung GmbH Steuer ist aber kein simples Thema: Du hast die Wahl zwischen zwei Besteuerungsmethoden, und die falsche Entscheidung kann dich schnell mehrere Tausend Euro kosten. In diesem Artikel zeige ich dir, wie die offene Gewinnausschüttung funktioniert, wann die Abgeltungsteuer Dividende der bessere Weg ist, und wann du unbedingt den Antrag Teileinkünfteverfahren stellen solltest.

Eines vorweg: Die Kapitalertragsteuer GmbH, die bei einer Ausschüttung anfällt, ist nur die zweite Besteuerungsebene. Die erste Ebene — Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer auf den GmbH-Gewinn — hat deine GmbH bereits bezahlt. Zusammen ergibt sich eine Gesamtbelastung von rund 48-50 %. Damit du verstehst, warum Thesaurierung vs Ausschüttung eine der wichtigsten strategischen Entscheidungen deiner GmbH ist.

Wie GmbH-Gewinne auf Gesellschafterebene besteuert werden

Wenn deine GmbH einen Bilanzgewinn erwirtschaftet hat, stehen dir grundsätzlich drei Optionen offen: Du kannst den Gewinn ausschütten, ihn als Gewinnvortrag GmbH in der Gesellschaft belassen, oder ihn in eine Gewinnrücklage einstellen. Die GmbH Gewinnverwendung wird per Gesellschafterbeschluss zur Ausschüttung festgelegt — bei einer Ein-Personen-GmbH entscheidest du das allein, aber der Beschluss muss trotzdem schriftlich dokumentiert werden.

Entscheidest du dich für die offene Gewinnausschüttung, wird auf den ausgeschütteten Betrag die Kapitalertragsteuer fällig. Die GmbH behält die Steuer direkt ein und führt sie ans Finanzamt ab — ähnlich wie die Lohnsteuer beim Gehalt. Du erhältst also den Nettobetrag.

Gewinnausschüttung Zeitpunkt: Wann ausschütten?

Der Gewinnausschüttung Zeitpunkt ist flexibel: Du kannst nach Feststellung des Jahresabschlusses ausschütten. Es gibt auch die Möglichkeit einer Vorabausschüttung während des laufenden Geschäftsjahres, wenn die Satzung das erlaubt und der voraussichtliche Gewinn es hergibt. Achtung: Eine Vorabausschüttung, die den tatsächlichen Jahresgewinn übersteigt, wird zur verdeckten Gewinnausschüttung — und die ist teuer. Mehr dazu in meinem Artikel zur GF-Gehaltsoptimierung.

Grundsätzlich gilt: Prüfe bei der Liquiditätsplanung Ausschüttung, ob die GmbH nach der Ausschüttung noch genügend Liquidität hat, um ihre laufenden Verbindlichkeiten zu bedienen. Die Ausschüttung darf nicht zur Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit führen — sonst haftest du als Geschäftsführer persönlich. Beachte auch eine mögliche Ausschüttungssperre: Wenn die GmbH bilanzielle Verluste aus Vorjahren hat, die noch nicht durch Gewinne ausgeglichen sind, kann die Ausschüttung eingeschränkt sein.

Abgeltungsteuer: Der Standardweg (25 % + Soli)

Die Abgeltungsteuer Dividende — auch Dividendensteuer genannt — ist der Standardweg für Gewinnausschüttungen. Die Steuer beträgt pauschal KESt 25 Prozent auf den Ausschüttungsbetrag, plus 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die KESt. Das ergibt eine effektive Belastung von 26,375 %. Kommt Kirchensteuer Dividende hinzu (8 % oder 9 % je nach Bundesland), steigt die Gesamtbelastung auf 27,82 % bis 27,99 %.

So funktioniert die Abgeltungsteuer in der Praxis

Die GmbH behält die Kapitalertragsteuer direkt bei der Ausschüttung ein und meldet sie mit der Kapitalertragsteuer-Anmeldung ans Finanzamt. Du erhältst eine Steuerbescheinigung, mit der du die Kapitalertragsteuer anrechnen lassen kannst, wenn du die Veranlagungsoption wählst. In den meisten Fällen ist die Steuer damit abgegolten — daher der Name. Du musst die Ausschüttung nicht noch einmal in der Anlage KAP erklären, es sei denn:

Du willst die Günstigerprüfung: Wenn dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 % liegt (das ist bei einem zu versteuernden Einkommen unter ca. 18.000 Euro der Fall), kannst du die Günstigerprüfung beantragen. Dann wird die Ausschüttung mit deinem niedrigeren persönlichen Steuersatz besteuert und du bekommst die Differenz erstattet.

Soli auf Dividende: Anders als bei der Einkommensteuer gibt es bei der Abgeltungsteuer keine Freigrenze für den Solidaritätszuschlag. Die 5,5 % werden immer auf die KESt erhoben — unabhängig von der Höhe.

Vorteile der Abgeltungsteuer

Einfachheit: Die Steuer wird an der Quelle einbehalten. Kein zusätzlicher Aufwand für dich.

Fester Satz: Egal wie hoch die Ausschüttung ist — es bleiben 26,375 %. Keine Progression.

Keine Werbungskosten Teileinkünfte nötig: Du brauchst keine Nachweise über Beteiligungskosten.

Katharina Vranic
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Teileinkünfteverfahren: Die Alternative ab 25 % Beteiligung

Das Teileinkünfteverfahren GmbH ist die zweite Option — und oft die deutlich günstigere. Beim Teileinkünfteverfahren werden nur 60 % der Ausschüttung deinem persönlichen Einkommen zugerechnet und mit deinem individuellen Steuersatz besteuert. Die restlichen 40 % bleiben steuerfrei.

Voraussetzungen für das Teileinkünfteverfahren

Du kannst den Antrag Teileinkünfteverfahren stellen, wenn mindestens eine dieser Bedingungen erfüllt ist:

Beteiligung 25 Prozent oder mehr: Du hältst unmittelbar mindestens 25 % der Anteile an der GmbH.

Beteiligung ab 1 % plus berufliche Tätigkeit: Du hältst mindestens 1 % der Anteile UND bist für die GmbH beruflich tätig (z.B. als Geschäftsführer).

Für die meisten Gesellschafter-Geschäftsführer ist mindestens eine der beiden Voraussetzungen erfüllt. Der Antrag muss spätestens mit der Einkommensteuererklärung für das jeweilige Jahr gestellt werden und gilt dann für fünf Veranlagungszeiträume. Ein Widerruf ist nur zum Ende des Fünfjahreszeitraums möglich.

Der große Vorteil: Werbungskostenabzug

Beim Teileinkünfteverfahren kannst du im Gegenzug 60 % der tatsächlichen Werbungskosten absetzen, die im Zusammenhang mit der Beteiligung stehen — sogenannte Werbungskosten Teileinkünfte. Dazu gehören:

Finanzierungskosten: Hast du die GmbH-Anteile mit einem Darlehen finanziert? 60 % der Darlehenszinsen sind als Werbungskosten absetzbar.

Beratungskosten: Steuerberatung, Rechtsberatung im Zusammenhang mit der Beteiligung.

Reisekosten: Fahrten zur Gesellschafterversammlung, Notartermine.

Bei der Abgeltungsteuer hast du diesen Werbungskostenabzug nicht — dort gilt der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro, und das war's.

Rechenbeispiel: 100.000 Euro Gewinn — welche Methode spart mehr?

Jetzt wird es konkret. Deine GmbH hat nach Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer einen ausschüttungsfähigen Bilanzgewinn von 100.000 Euro. Du bist Alleingesellschafter, ledig, keine Kirchensteuer, und dein übriges zu versteuerndes Einkommen (z.B. aus GF-Gehalt) beträgt 60.000 Euro.

Variante A: Abgeltungsteuer

Ausschüttung: 100.000 Euro. KESt 25 Prozent: 25.000 Euro. Soli (5,5 %): 1.375 Euro. Gesamtsteuer auf Ausschüttung: 26.375 Euro. Netto: 73.625 Euro.

Dein GF-Gehalt wird separat besteuert — die Ausschüttung hat darauf keinen Einfluss.

Variante B: Teileinkünfteverfahren

Steuerpflichtiger Anteil: 60 % von 100.000 = 60.000 Euro. Dieser Betrag wird zu deinem übrigen Einkommen addiert.

Zu versteuerndes Gesamteinkommen: 60.000 (GF-Gehalt) + 60.000 (60 % Ausschüttung) = 120.000 Euro.

Einkommensteuer auf 120.000 Euro: ca. 35.200 Euro. Einkommensteuer auf 60.000 Euro (ohne Ausschüttung): ca. 14.500 Euro. Mehrsteuer durch Ausschüttung: ca. 20.700 Euro. Plus Soli auf die Mehrsteuer: ca. 1.139 Euro. Gesamtsteuer auf Ausschüttung: ca. 21.839 Euro. Netto: ca. 78.161 Euro.

Ergebnis: Teileinkünfteverfahren spart 4.536 Euro

In diesem Beispiel ist das Teileinkünfteverfahren GmbH um 4.536 Euro günstiger als die Abgeltungsteuer. Der Grund: Dein Durchschnittssteuersatz auf die zusätzlichen 60.000 Euro steuerpflichtigen Anteil liegt bei ca. 34,5 % — und 34,5 % auf 60 % der Ausschüttung ergibt eine effektive Belastung von nur ca. 20,7 % statt 26,375 %.

Das Teileinkünfteverfahren lohnt sich meistens ab einem persönlichen Grenzsteuersatz unter 44 %. Da die meisten GmbH-Gesellschafter in diesem Bereich liegen, ist es fast immer die bessere Wahl.

Wann die Abgeltungsteuer trotzdem gewinnt

Die Abgeltungsteuer Dividende ist günstiger, wenn dein Grenzsteuersatz sehr hoch ist (über 44 %) und du keine nennenswerten Werbungskosten Teileinkünfte hast. Das passiert typischerweise, wenn du neben der GmbH noch hohe andere Einkünfte hast (z.B. aus Vermietung oder einer Festanstellung) und dein zu versteuerndes Gesamteinkommen über ca. 270.000 Euro liegt.

Außerdem: Wenn du den Antrag Teileinkünfteverfahren einmal stellst, bist du für fünf Jahre daran gebunden. Wenn sich deine Einkommenssituation in dieser Zeit stark verändert, kann das nachteilig sein. Prüfe also nicht nur das aktuelle Jahr, sondern denke auch die nächsten vier Jahre mit.

Timing und Strategie: Wann ausschütten, wann thesaurieren?

Die Entscheidung Thesaurierung vs Ausschüttung ist mindestens so wichtig wie die Wahl der Besteuerungsmethode. Denn die günstigste Steuer auf eine Ausschüttung ist: gar keine Steuer — weil du den Gewinn in der GmbH belässt.

Thesaurierung: Wann es sich lohnt

Wenn du den Gewinn nicht zum Leben brauchst, ist die Thesaurierung fast immer die bessere Wahl. Der Grund: In der GmbH wird der Gewinn nur mit rund 30 % besteuert. Wenn du ihn reinvestierst — in neue Projekte, Immobilien, Wertpapiere oder eine Holding-Struktur — arbeitest du mit 70 Cent von jedem Euro statt mit 50-52 Cent nach Ausschüttung und persönlicher Steuer.

Die Thesaurierung eignet sich besonders, wenn du:

Investitionen planst: Neue Mitarbeiter, Equipment, Expansion — alles, was in den nächsten 12-24 Monaten ansteht.

Liquiditätsreserven aufbauen willst: Eine GmbH mit solider Gewinnrücklage hat bessere Konditionen bei Banken und mehr Handlungsspielraum in Krisen.

Langfristig Vermögen aufbauen willst: Besonders in Kombination mit einer Holding-Struktur können Gewinne nahezu steuerfrei in der Unternehmensgruppe reinvestiert werden.

Ausschüttung: Wann sie Sinn macht

Die Ausschüttung ist sinnvoll, wenn:

Du das Geld privat brauchst: Immobilienkauf, Lebenshaltung, private Investitionen — manchmal musst du eben Geld aus der GmbH entnehmen.

Du diversifizieren willst: Wenn dein gesamtes Vermögen in einer GmbH steckt, ist eine gewisse private Vermögensbildung sinnvoll.

Steuerliche Freibeträge ungenutzt bleiben: Wenn dein persönliches Einkommen niedrig ist (z.B. nach einem schwachen Jahr), kannst du die Ausschüttung nutzen, um den Grundfreibetrag oder niedrige Progressionsstufen auszunutzen.

Die Mischstrategie

Die klügste Lösung ist fast immer ein Mix: Du zahlst dir ein optimiertes GF-Gehalt für den laufenden Lebensunterhalt und thesaurierst den Rest in der GmbH. Einmal jährlich prüfst du, ob eine Teilausschüttung sinnvoll ist — z.B. um die Kirchensteuer Dividende in einem Jahr mit niedrigem Einkommen zu minimieren oder um die Günstigerprüfung zu nutzen.

Die perfekte Ausschüttungsstrategie kombiniert ein optimiertes GF-Gehalt mit gezielten Ausschüttungen in Jahren mit niedrigem Grenzsteuersatz. Geplante Liquiditätsplanung Ausschüttung statt spontaner Entnahmen.

Wenn du noch tiefer in die Grundlagen der GmbH-Gründung und Steuerplanung einsteigen willst, empfehle ich dir meinen ausführlichen Artikel zur GmbH-Gründung und Steuern. Und wenn du wissen willst, wie du Gewinne über eine Holding-Struktur besonders steuergünstig reinvestierst, lies weiter bei Holding-Struktur: Wann sich die zweite GmbH lohnt.

Die richtige Ausschüttungsstrategie ist kein Standardrezept — sie hängt von deiner Einkommenssituation, deiner Lebensplanung und deinen Investitionszielen ab. Wenn du dir unsicher bist, welche Methode für dich die bessere ist, lass uns das im Erstgespräch gemeinsam durchrechnen.

Häufige Fragen

Wie wird eine Gewinnausschüttung besteuert?

Auf Gesellschaftsebene fallen rund 30 Prozent Körperschaftsteuer plus Gewerbesteuer an. Bei der Ausschüttung an dich als Gesellschafter kommen nochmals 25 Prozent Kapitalertragsteuer plus Soli hinzu — oder optional das Teileinkünfteverfahren mit 60 Prozent zum persönlichen Steuersatz.

Wann lohnt sich das Teileinkünfteverfahren?

Das Teileinkünfteverfahren lohnt sich, wenn dein persönlicher Steuersatz unter ca. 42 Prozent liegt oder du hohe Werbungskosten im Zusammenhang mit der Beteiligung absetzen kannst. Bei einem Steuersatz über 42 Prozent ist die Abgeltungsteuer in der Regel günstiger.

Ist Thesaurierung immer besser als Ausschüttung?

Nicht pauschal. Thesaurierung spart kurzfristig Steuern, aber das Geld bleibt in der GmbH gebunden. Wenn du privat Kapital brauchst — für Immobilien, Altersvorsorge oder Lebenshaltung — kann eine gesteuerte Ausschüttungsstrategie sinnvoller sein.